Wirtschaftsprüfung
Risiken erkennen, Gefahren vermeiden, Chancen nutzen – die Anforderungen an einen Wirtschaftsprüfer sind mannigfaltig. Als Unternehmer, Mitglied eines Organs oder als Beteiligter benötigen Sie für Ihre Entscheidungen führungsrelevante und verlässliche Informationen. Mit einer zuverlässigen und unabhängigen Revisionsstelle gewinnen Sie Transparenz, Sicherheit und Vertrauen. Unsere diplomierten Wirtschaftsprüfer mit langjähriger Berufserfahrung prüfen als zugelassene Revisionsexperten die Jahresrechnung effizient und auf Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation abgestimmt. Solide Branchenkenntnisse und ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Prüfung.
Santschi Partner ist von der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexpertin zugelassen. Zudem verfügen alle diplomierten Mitarbeitenden über eine persönliche Zulassung als Revisionsexperte resp. als Revisorin. Als Mitglied von EXPERTsuisse und dem Verband sind wir an strenge Richtlinien gebunden was die individuelle Weiterbildung und die Unabhängigkeit betrifft.
Eingeschränkte Revision
Die Eingeschränkte Revision ist in der Schweiz die häufigste Revisionsform. Sie ist auf die Bedürfnisse kleinerer Organisationen und KMUs abgestimmt. Anhand von Befragungen, analytischer Prüfungshandlungen und dem Risiko angepasster Detailprüfungen (z.B. Belegprüfungen zu Beständen) wird eine angemessene Prüfsicherheit erreicht. Zu vertretbaren Kosten soll eine möglichst hohe Verlässlichkeit erreicht werden. Grundlage für das Vorgehen ist der Standard zur Eingeschränkten Revision (SER).
Ordentliche Revision
Das Prüfvorgehen für grössere Firmen ist umfangreicher als bei der Eingeschränkten Revision und umfasst neben dem Prüfen der Jahresrechnung auch die Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS). Zur Erhöhung der Prüfsicherheit holt der Prüfer Drittbestätigungen z.B. von Banken oder Debitoren ein. Der Prüfer erstattet nicht nur Bericht an die Generalversammlung (Revisionsbericht), sondern informiert in einem so genannten Umfassenden Bericht den Verwaltungsrat über die Durchführung der Revision, deren Ergebnisse und erläutert Feststellungen zur Rechnungslegung sowie zum IKS. Grundlage für die ordentliche Revision sind die Schweizer Prüfungsstandards (PS), welche wiederum auf den International Standards on Auditing (ISAs) basieren.
Revision nach BVG
Die Revision von Pensionskassen und dem BVG unterstellte Stiftungen stellt hohe Anforderungen an den Prüfer. Zusätzlich zu den bei Ordentlichen Revisionen zur Anwendung kommenden Schweizer Prüfungsstandards (PS) kommt der Prüfungshinweis 40 (PH40) zur Anwendung. Er konkretisiert die im BVG definierten zusätzlichen Prüfungsgegenstände, welche im Rahmen der Berichterstattung von der Revisionsstelle zu bestätigen sind. Durch unsere bestehenden Prüfungsmandate bei grösseren und kleineren Vorsorgeeinrichtungen, unser Engagement in Stiftungsräten sowie unsere kontinuierliche Weiterbildung verfügen wir in diesem spezialrechtlichen Bereich über das notwendige Know-How.
Revision im öffentlich-rechtlichen Bereich
Die Prüfung der Finanzen bei Gemeinden, Kantonen und beim Bund sowie den ihnen zugehörigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften orientiert sich an den Standards der Berufsverbände, darüber hinaus kommen aber vielfältige und kantonal resp. kommunal unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Als erfahrene Wirtschaftsprüfer sind wir in der Lage, in Übereinstimmung mit diesen Vorgaben Prüfungen durchzuführen, resp. Kontrollorgane bei ihrer Arbeit kompetent zu unterstützen.
Prüfung der Konzernrechnung
Kontrolliert eine juristische Person eines oder mehrere Unternehmen, so ist sie verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) zu erstellen, sofern sie gewisse Grössenordnungen überschreitet. Unabhängig vom gewählten Rechnungslegungsstandard (Swiss-GAAP FER, IFRS oder US-GAAP) sind wir in der Lage, Konzernprüfungen auch im internationalen Umfeld durchzuführen und mit einem weltweiten Partnernetzwerk die Prüfarbeiten zu koordinieren und zu überwachen.
Prüfen jeglicher Rechtsformen
Santschi Partner prüft jede Art von Rechtsform, das heisst auch klassische Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen, Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Personengesellschaften etc.
Prüfung besonderer Vorgänge
Santschi Partner prüft bei Gründung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Liquidation, Sitzverlegung vom und ins Ausland, Fusion sowie weiteren Themen.
Prüfung von unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards
Santschi Partner kann unterschiedliche Rechnungslegungsstandards abdecken. Darunter fallen insbesondere OR, Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP sowie spezialgesetzliche Vorgaben.
Interne Revision
Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei der Unternehmensführung. Sie überprüft zum Beispiel, ob bei Prozessen im Betrieb wie auch den angeschlossenen Konzerngesellschaften die internen Vorgaben eingehalten, ob die bestehenden Risiken adäquat überwacht oder ob die Massnahmen zur Umsetzung der Firmenstrategie ergriffen werden. Dadurch kann Mehrwert geschaffen und allfälliger wirtschaftlicher Schaden vermieden werden.
Santschi Partner kann beim Aufbau oder bei der Weiterentwicklung der Internen Revision unterstützen. Die Zusammenarbeit kann dazu als komplettes Outsourcing, als bedarfsgerechtes Co-Sourcing oder in Form von punktuellen Einzelaufträgen ausgestaltet werden.